Projektgebiete "Volgerwiesen" und "Zwischen der Moltke- und Herrenstraße"

Bearbeitungsgegenstand in der Pilotgemeinde Wörth am Rhein waren die beiden Projektgebiete „Volgerwiesen“ und „Zwischen der Moltke- und Herrenstraße“. Beide Flächen liegen im Altort von Wörth und bieten Potenziale für eine wohnbauliche Nachverdichtung. Vor dem Hintergrund begrenzter Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtgebiet kam der Aktivierung dieser innerörtlichen Potenzialflächen eine besondere Bedeutung zu.

Die beiden Teilflächen unterscheiden sich in ihrer konkreten Ausgangssituation, weisen jedoch vergleichbare Entwicklungsziele auf: In beiden Gebieten sollte zusätzlicher Wohnraum geschaffen, die vorhandene Infrastruktur besser genutzt und ein Beitrag zur Innenentwicklung geleistet werden. Zugleich waren eine hohe städtebauliche Qualität, die Einbindung in die bestehende Siedlungsstruktur sowie die Akzeptanz der Bevölkerung wichtige Voraussetzungen für die weitere Projektentwicklung.

Projektverlauf und Meilensteine

Juli/September 2021

Interessenbekundung und Aufnahme der Stadt Wörth am Rhein in die Baulandinitiative

November 2021

Bereisung der Pilotgemeinde und Besichtigung der Projektgebiete "Volgerwiesen" und "Zwischen der Moltke- und Herrenstraße"

Ende 2021 bis Ende 2022

Grundlagenuntersuchung und Erarbeitung eines Bebauungs- und Umsetzungskonzepts für die beiden Projektgebiete

Mai 2022

Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "Zwischen der Moltke- und Herrenstraße"

September 2022

Zustimmung des Stadtrates zur weiteren Projektumsetzung

November 2022

Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet "Volgerwiesen"

Dezember 2022

Abschluss der ersten beiden Projektphasen, Abschluss einer gemeinsamen Fördervereinbarung und Erteilung eines Zuwendungsbescheides für die Umsetzungsphase

Anfang 2023

Start der Umsetzungsphase

2023-2024

Durchführung von Bürger- und Eigentümerdialogveranstaltungen in unterschiedlichen Formaten

Juni/Juli 2023

Beauftragung von Fachgutachten zu Kampfmitteln, Verkehr, Schalltechnik, Baugrund, und Artenschutz für beide Projektgebiete

Juni/Oktober 2023

Durchführung einer Mehrfachbeauftragung für beide Projektgebiete

ab 2024

Überführung der Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung in Bebauungsplanentwürfe und Beschluss von Vorkaufsrechtssatzungen für beide Plangebiete

Jahresende 2025

Abschluss der Baulandinitiative Rheinland-Pfalz

Ergebnisse und Ausblick

Im Rahmen der Baulandinitiative wurden für beide Projektgebiete wesentliche planerische Grundlagen geschaffen. Auf Grundlage umfassender Analysen und einer vertieften Auseinandersetzung mit den jeweiligen Rahmenbedingungen wurden städtebauliche Entwicklungskonzepte erarbeitet. Für die Gebiete „Volgerwiesen“ und „Zwischen der Moltke- und Herrenstraße“ wurde jeweils ein Bebauungsplanverfahren vorbereitet bzw. eingeleitet.

Ein wichtiger Baustein der Umsetzungsphase war die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung für beide Projektgebiete. Dabei erarbeiteten mehrere Planungsbüros unterschiedliche städtebauliche Entwürfe, die anschließend fachlich bewertet und zu Vorzugskonzepten weiterentwickelt wurden. Ergänzend wurden zahlreiche Fachgutachten eingeholt, unter anderem zu Kampfmitteln, Verkehr, Schalltechnik, Baugrund und Artenschutz. Diese Untersuchungen bildeten eine wichtige Grundlage für die weitere Bauleitplanung.

Die erarbeiteten Konzepte eröffneten das Potenzial für bis zu 70 neue Wohnungen. Der Stadtrat hat hierfür eine Quotenregelung beschlossen, nach der mindestens ein Drittel der neu entstehenden Wohnungen als sozial geförderter Mietwohnraum entwickelt werden soll. Damit wurde das Ziel der Baulandinitiative, Flächenentwicklung und bezahlbaren Wohnraum miteinander zu verbinden, konkret in den Projekten verankert.

Mit dem Abschluss der Baulandinitiative Ende 2025 lagen wesentliche planerische und fachliche Grundlagen für die weitere Entwicklung der beiden Gebiete vor. Im weiteren Verfahren sollen alle noch erforderlichen Voraussetzungen für eine schrittweise Umsetzung der Wohnbauvorhaben geschaffen werden. Hierzu sind insbesondere die Ergebnisse aus der Mehrfachbeauftragung weiter zu qualifizieren, der Dialog mit Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Öffentlichkeit weiterzuführen und die Bauleitplanverfahren abzuschließen.