Projektgebiete "Volgerwiesen" und "Zwischen der Moltke- und Herrenstraße"
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Bearbeitungsgegenstand in der Pilotgemeinde Wörth am Rhein waren die beiden Projektgebiete „Volgerwiesen“ und „Zwischen der Moltke- und Herrenstraße“. Beide Flächen liegen im Altort von Wörth und bieten Potenziale für eine wohnbauliche Nachverdichtung. Vor dem Hintergrund begrenzter Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtgebiet kam der Aktivierung dieser innerörtlichen Potenzialflächen eine besondere Bedeutung zu.
Die beiden Teilflächen unterscheiden sich in ihrer konkreten Ausgangssituation, weisen jedoch vergleichbare Entwicklungsziele auf: In beiden Gebieten sollte zusätzlicher Wohnraum geschaffen, die vorhandene Infrastruktur besser genutzt und ein Beitrag zur Innenentwicklung geleistet werden. Zugleich waren eine hohe städtebauliche Qualität, die Einbindung in die bestehende Siedlungsstruktur sowie die Akzeptanz der Bevölkerung wichtige Voraussetzungen für die weitere Projektentwicklung.
Projektverlauf und Meilensteine
Juli/September 2021 | Interessenbekundung und Aufnahme der Stadt Wörth am Rhein in die Baulandinitiative |
November 2021 | Bereisung der Pilotgemeinde und Besichtigung der Projektgebiete "Volgerwiesen" und "Zwischen der Moltke- und Herrenstraße" |
Ende 2021 bis Ende 2022 | Grundlagenuntersuchung und Erarbeitung eines Bebauungs- und Umsetzungskonzepts für die beiden Projektgebiete |
Mai 2022 | Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "Zwischen der Moltke- und Herrenstraße" |
September 2022 | Zustimmung des Stadtrates zur weiteren Projektumsetzung |
November 2022 | Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet "Volgerwiesen" |
Dezember 2022 | Abschluss der ersten beiden Projektphasen, Abschluss einer gemeinsamen Fördervereinbarung und Erteilung eines Zuwendungsbescheides für die Umsetzungsphase |
Anfang 2023 | Start der Umsetzungsphase |
2023-2024 | Durchführung von Bürger- und Eigentümerdialogveranstaltungen in unterschiedlichen Formaten |
Juni/Juli 2023 | Beauftragung von Fachgutachten zu Kampfmitteln, Verkehr, Schalltechnik, Baugrund, und Artenschutz für beide Projektgebiete |
Juni/Oktober 2023 | Durchführung einer Mehrfachbeauftragung für beide Projektgebiete |
ab 2024 | Überführung der Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung in Bebauungsplanentwürfe und Beschluss von Vorkaufsrechtssatzungen für beide Plangebiete |
Jahresende 2025 | Abschluss der Baulandinitiative Rheinland-Pfalz |
Ergebnisse und Ausblick
© Planergruppe ASL

Im Rahmen der Baulandinitiative wurden für beide Projektgebiete wesentliche planerische Grundlagen geschaffen. Auf Grundlage umfassender Analysen und einer vertieften Auseinandersetzung mit den jeweiligen Rahmenbedingungen wurden städtebauliche Entwicklungskonzepte erarbeitet. Für die Gebiete „Volgerwiesen“ und „Zwischen der Moltke- und Herrenstraße“ wurde jeweils ein Bebauungsplanverfahren vorbereitet bzw. eingeleitet.
Ein wichtiger Baustein der Umsetzungsphase war die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung für beide Projektgebiete. Dabei erarbeiteten mehrere Planungsbüros unterschiedliche städtebauliche Entwürfe, die anschließend fachlich bewertet und zu Vorzugskonzepten weiterentwickelt wurden. Ergänzend wurden zahlreiche Fachgutachten eingeholt, unter anderem zu Kampfmitteln, Verkehr, Schalltechnik, Baugrund und Artenschutz. Diese Untersuchungen bildeten eine wichtige Grundlage für die weitere Bauleitplanung.
Die erarbeiteten Konzepte eröffneten das Potenzial für bis zu 70 neue Wohnungen. Der Stadtrat hat hierfür eine Quotenregelung beschlossen, nach der mindestens ein Drittel der neu entstehenden Wohnungen als sozial geförderter Mietwohnraum entwickelt werden soll. Damit wurde das Ziel der Baulandinitiative, Flächenentwicklung und bezahlbaren Wohnraum miteinander zu verbinden, konkret in den Projekten verankert.
Mit dem Abschluss der Baulandinitiative Ende 2025 lagen wesentliche planerische und fachliche Grundlagen für die weitere Entwicklung der beiden Gebiete vor. Im weiteren Verfahren sollen alle noch erforderlichen Voraussetzungen für eine schrittweise Umsetzung der Wohnbauvorhaben geschaffen werden. Hierzu sind insbesondere die Ergebnisse aus der Mehrfachbeauftragung weiter zu qualifizieren, der Dialog mit Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Öffentlichkeit weiterzuführen und die Bauleitplanverfahren abzuschließen.